Anfang März hatte ich darüber berichtet, dass in Luxemburg eine Pferdebesitzerin wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wurde, nachdem ihr entlaufenes Pferd einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Monaten beantragt. Das Gericht sprach die Frau nun von sämtlichen Vorwürfen frei. Die Staatsanwaltschaft kann noch Berufung einlegen.