Schenkelbrand bleibt erlaubt

Bundesrat beschließt Novelle des Tierschutzgesetzes

Berlin (fn-press). Der Schenkelbrand bei Pferden bleibt erlaubt. Der Bundesrat verabschiedete jetzt die Novelle des Tierschutzgesetzes. Nachdem bereits der Bundestag im Dezember die Reform des Tierschutzgesetzes beschlossen hatte, musste der Bundesrat dieser Gesetzesänderung zustimmen, damit sie in Kraft gesetzt werden kann.

In dem neuen Gesetz ist der Schenkelbrand als Kennzeichnungsmethode bis Ende 2018 zugelassen. Auch danach werden Pferde in Deutschland unter Anwendung einer lokalen Schmerzausschaltung weiterhin mit dieser Methode gekennzeichnet werden können. Ursprünglich sollte in dem neuen Tierschutzgesetz der Schenkelbrand als Kennzeichnungsmethode verboten werden.

Schreibe einen Kommentar


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.