In Luxemburg steht eine 38jährige Frau vor Gericht, weil ihr entlaufenes Pferd im August 2009 einen Verkehrsunfall mit einem Motorrad verursacht hatte. Der 18jährige Fahrer des Motorrads war an den Folgen des Unfalls gestorben.
Das Pferd war auf einem nahegelegenen Turniergelände mit Halfter und Strick an einem Pferdehänger festgebunden gewesen. Was es zur Flucht veranlasst hat, ist nicht bekannt.
Der Besitzerin wird nun zur Last gelegt, die ordnungsgemäße Verwahrung ihres Pferdes nicht gewährleistet und damit den Verkehrsunfall fahrlässig verschuldet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft beantrage eine Haftstrafe von sechs Monaten, eventuell auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Das Urteil wird für den 21. März erwartet.
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